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DSGVO-konforme Kundenzählung – Technik, Recht und sichere Lösungen

Was bedeutet DSGVO-konforme Kundenzählung?

Eine Kundenzählung gilt als DSGVO-konform, wenn bei der Erfassung von Besucherströmen keinerlei personenbezogene Daten verarbeitet werden. Ziel ist ausschließlich die anonyme Messung der Kundenfrequenz, ohne dass einzelne Personen identifiziert, wiedererkannt oder verfolgt werden können.

Moderne Besucherzählsysteme arbeiten nach dem Grundsatz der Datenminimierung und verarbeiten die Informationen direkt auf dem Sensor („Edge Processing“). Dadurch verlassen keine bild- oder personenbezogenen Daten das Gerät – ein entscheidender Vorteil gegenüber kamera- oder video­basierten Lösungen.

Welche Daten gelten als personenbezogen?

Als personenbezogene Daten gelten alle Informationen, durch die eine Person identifiziert werden kann. Dazu zählen:

Nicht personenbezogen sind dagegen abstrakte Zähldaten, z. B.:

Anonyme vs. personenbezogene Zählsysteme

Bei anonymen Systemen erfolgt die Zählung rein numerisch. Es werden keine Bilder gespeichert oder übertragen. Die DSGVO stuft diese Verfahren als unkritisch ein, da keine Identifizierbarkeit möglich ist.

Bei personenbezogenen Systemen (z. B. kamera­basierten Verfahren) ist die Lage deutlich komplexer. Hier greifen Informationspflichten, Sicherheitsmaßnahmen, Auftragsverarbeitungsverträge und ggf. Datenschutz-Folgenabschätzungen.

Eastek setzt auf DSGVO-konforme Sensorik. Diese Systeme sind ideal für sensible Bereiche wie Apotheken, Museen oder öffentliche Einrichtungen.

Sensorarten im Vergleich (Datenschutzbewertung)

ToF-Sensoren (Time-of-Flight)

ToF-Sensoren arbeiten mit Infrarot-Lichtimpulsen und erstellen eine abstrahierte Tiefenkarte ohne Bildinhalte. Sie gelten als datenschutzrechtlich besonders sicher, da keine Identifizierung möglich ist. Typische Einsatzbereiche: Eingänge im Einzelhandel, öffentliche Einrichtungen.

Thermische Sensoren

Thermische Sensoren erfassen Wärmesignaturen und unterscheiden Körper anhand von Temperaturunterschieden. Sie erzeugen keine visuellen Bilder und sind daher DSGVO-konform. Besonders geeignet für Umgebungen mit wechselnden Lichtverhältnissen.

Optische 2D-/3D-Sensoren

Diese Systeme abstrahieren Silhouetten zu anonymen Pixel- oder Voxelmodellen. Entscheidend ist, dass keine Bildspeicherung erfolgt. Moderne Sensoren verarbeiten alle Daten lokal und geben nur Zählwerte aus.

Kamera-/Video-basierte Systeme

Diese Systeme unterliegen hohen rechtlichen Anforderungen. Wenn Gesichter erkennbar sind, handelt es sich um personenbezogene Daten. Eine Nutzung ist nur erlaubt, wenn Transparenz, Hinweisschilder, Auftragsverarbeitung, Löschkonzepte und Zweckbindung sichergestellt sind. Für viele Branchen nicht empfehlenswert.

Edge-Processing und Datenminimierung

Moderne Besucherzähler von Eastek arbeiten vollständig lokal. Das bedeutet:

Dies erfüllt die Grundprinzipien der DSGVO – insbesondere Datenminimierung und Privacy-by-Design.

Rechtliche Anforderungen in der Praxis

Transparenzpflichten

Auch bei anonymen Systemen ist es sinnvoll, Kunden transparent zu informieren – etwa durch einen kurzen Datenschutzhinweis im Store.

Speicherverbot

Es dürfen keine Rohdaten gespeichert werden, die zur Identifizierung möglich wären.

Zweckbindung

Die Nutzung der Daten darf ausschließlich der Besucheranalyse dienen.

Auftragsverarbeitung

Nur erforderlich, wenn personenbezogene Daten verarbeitet oder übermittelt würden. Bei anonymen Systemen meist nicht notwendig.

Branchenbeispiele: Wo Datenschutz besonders streng ist

Apotheken

Durch sensible Produkte gelten hohe Anforderungen. Anonyme Zählsysteme sind hier Standard.

Museen und öffentliche Einrichtungen

Häufig stark frequentiert, oft mit behördlichen Auflagen. DSGVO-konforme Systeme erleichtern den Einsatz erheblich.

Einzelhandel / Fashion / Elektronik

Hier ist die Besucherfrequenzanalyse geschäftskritisch. DSGVO-konforme Messsysteme vermeiden rechtliche Risiken und schaffen Vertrauen.

Tabelle: Welche Systeme sind DSGVO-konform?

SystemtypDatenschutzSpeicherungRisikoEmpfehlung
ToF-SensorSehr hochKeineMinimalOptimal
Thermischer SensorSehr hochKeineMinimalOptimal
Optischer 2D/3D-SensorHochKeineNiedrigSehr gut
Kamera-/Video-SystemNiedrigJe nach KonfigurationHochNur im Ausnahmefall

Praxisbeispiel: Besucherzählung im Bergbaumuseum

Eastek-Systeme werden u. a. im Bergbaumuseum, dem FC Bayern City Fanstore, dem Hamburger DOM und in Bibliotheken eingesetzt. Diese Beispiele zeigen, dass gerade öffentliche Einrichtungen auf datenschutzkonforme Sensorik angewiesen sind. Die anonymen Systeme liefern zuverlässige Zählwerte, ohne personenbezogene Daten zu erfassen.

Häufige Fragen (FAQ)

Ist Besucherzählung DSGVO-konform?
Ja – wenn ausschließlich anonyme Zähldaten verarbeitet werden und keine Video- oder personenbezogenen Daten genutzt werden.

Brauche ich Hinweisschilder?
Bei anonymen Systemen nicht zwingend, aber empfehlenswert.

Sind Kamera-Lösungen erlaubt?
Nur unter strengen Auflagen und mit klarer Kennzeichnung sowie technischen und organisatorischen Maßnahmen.

Darf ich die Daten speichern?
Nur aggregierte Zähldaten, keine Rohdaten oder Bildinhalte.

Zusammenfassung

Eine DSGVO-konforme Kundenzählung basiert auf anonymer, bildfreier Messung der Besucherströme. Moderne ToF-, thermische und optische Sensoren ermöglichen präzise Zählergebnisse, ohne personenbezogene Daten zu erfassen. Für den Einzelhandel, Apotheken, Museen und öffentliche Einrichtungen bietet Eastek datenschutzkonforme Lösungen mit lokaler Datenverarbeitung und maximaler Sicherheit.

Erweiterte technische Anforderungen (Privacy-by-Design)

Moderne Besucherzählsysteme müssen nach dem Privacy-by-Design-Prinzip arbeiten. Dazu gehören:

Eastek setzt ausschließlich zertifizierte Technologien ein, inklusive EU-konformer Funkstandards und in Europa produzierter Systeme.

Häufige Fehler bei der Personenzählung

Viele Systeme sind technisch präzise, scheitern aber an der Umsetzung. Typische Fehler sind:

Durch korrekte Sensorpositionierung und DSGVO-konforme Hardware lassen sich diese Fehler vollständig vermeiden.

Kosten & Aufwand der DSGVO-konformen Installation

Die Kosten hängen vom Eingangsbereich, der benötigten Genauigkeit und der Anzahl der Sensoren ab. DSGVO-konforme Systeme sind in der Regel wartungsarm, benötigen keine Bildübertragung und verursachen deshalb kaum Folgekosten. Zusätzlicher Aufwand entfällt, da kein Datenschutzvertrag notwendig ist.

Weitere Praxisbeispiele

Neben Museen und öffentlichen Einrichtungen kommen DSGVO-konforme Zählsysteme besonders häufig zum Einsatz in:

Gerade hier verhindern anonyme Systeme rechtliche Konflikte und ermöglichen dennoch präzise Frequenzanalysen.

Erweiterte FAQ

Brauche ich eine Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA)?
Nur bei Systemen, die personenbezogene Daten verarbeiten. Anonyme Systeme benötigen keine DSFA.

Sind Kamera-basierte Zähler grundsätzlich verboten?
Nein, aber sie unterliegen hohen Pflichten wie Hinweisschildern, Löschfristen, AV-Verträgen und technischen Sicherungen. In vielen Fällen sind sie nicht notwendig.

Wie erkenne ich, ob mein System wirklich anonym ist?
Ein vollständig anonymes System speichert weder Bilder noch Rohdaten und gibt ausschließlich Zählwerte aus.

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Hinweis: Kennzeichnungspflicht nach Art. 50 KI-VO: Mit Unterstützung von KI erstellt